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AÜG Equal Pay: Was Speditionen bei Zeitarbeit wissen müssen

AÜG Equal Pay: Was Speditionen bei Zeitarbeit wissen müssen

Calvin Krieger

·

26 Aug, 2026

26 Aug, 2026

·

5 Min. Lesezeit

5 Min. Lesezeit

Equal Pay und Überlassungshöchstdauer bringen für Speditionen Fristen und Bußgelder mit sich. Der Artikel erklärt die wichtigsten Regeln und Konsequenzen.
TL;DR

Equal Pay greift nach neun Monaten Überlassung (§ 8 AÜG). Ab dann verdient ein Leihfahrer genauso viel wie dein festes Personal. Die Überlassungshöchstdauer liegt bei 18 Monaten (§ 1 AÜG). Ein Equal-Pay-Verstoß kann mit bis zu 500.000 Euro Bußgeld geahndet werden. Wer die Überlassungshöchstdauer überschreitet, riskiert bis zu 30.000 Euro Bußgeld — und zusätzlich ein automatisches Arbeitsverhältnis zum Fahrer.

Was ist Equal Pay nach AÜG?

Equal Pay bedeutet: Ein Leihfahrer bekommt ab einem bestimmten Zeitpunkt dieselben Arbeitsbedingungen wie dein Festpersonal. Nicht nur Lohn. Auch Pausenregelungen, Zugang zu Sozialräumen, alles Wesentliche (§ 8 AÜG, Grundsatz der Gleichstellung).

Ein Tarifvertrag kann davon abweichen, aber nur für die ersten neun Monate. Danach greift Equal Pay automatisch, wenn nichts anderes vereinbart ist. Mit Tarifvertrag und stufenweiser Lohnanhebung verschiebt sich das auf maximal 15 Monate — die stufenweise Heranführung an den Tariflohn muss dabei spätestens nach sechs Wochen Einarbeitungszeit beginnen.

Welche Fristen gelten 2026 nach AÜG?

Frist

Regel

Rechtsgrundlage

9 Monate

Equal Pay greift, wenn kein Tarifvertrag abweicht

§ 8 AÜG

bis 15 Monate

Späteste Grenze bei tarifvertraglicher Abweichung mit stufenweiser Anpassung (Beginn spätestens nach 6 Wochen)

§ 8 AÜG

18 Monate

Überlassungshöchstdauer beim selben Entleiher

§ 1 Abs. 1b AÜG

Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?

Verstoß

Bußgeld bis zu

Rechtsgrundlage

Equal Pay (nach 9 Monaten)

500.000 €

§ 8 i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 7a AÜG

Überlassungshöchstdauer (18 Monate)

30.000 €

§ 1 Abs. 1b i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 1e AÜG

Tarifverträge einzelner Branchen können die 18-Monats-Grenze verlängern — die Metall- und Elektroindustrie NRW hat zum Beispiel 48 Monate vereinbart. Das gilt aber nur, wenn dein Betrieb an den Tarifvertrag der Einsatzbranche gebunden ist. Ohne Tarifbindung sind über eine Betriebsvereinbarung höchstens 24 Monate möglich. Genau das betrifft die meisten unserer Kunden: mittelständische Speditionen sind in der Regel nicht tarifgebunden. Für die Logistikbranche ist eine pauschale 48-Monats-Regel nicht geklärt — prüfe deinen Einzelfall im Zweifel mit einem Fachanwalt.

Was bedeutet das für deine Spedition?

Zwei Fristen, zwei Konsequenzen.

Verpasst du den Neun-Monats-Stichtag, wird der Leihfahrer ab sofort so bezahlt wie dein Festpersonal. Deine Kalkulation für den Rest des Einsatzes ändert sich. Sofort, nicht rückwirkend, aber ab dann spürbar.

Überschreitest du die 18-Monats-Grenze, wird es teurer. Der Fahrer gilt dann automatisch als bei dir fest angestellt, mit vollem Kündigungsschutz. Dazu kommt das Bußgeld. Für den Verleiher genauso wie für dich als Entleiher.

Bedeutet: Beide Fristen gehören in deine Personalplanung, nicht nur in die Buchhaltung.

Mehr zur Vollkostenrechnung von Zeitarbeit generell: „Zeitarbeit oder selber einstellen". Wer stattdessen direkt fest einstellen will, findet den passenden Ansatz in „Fahrer-Stellenanzeige: 5 Angaben, die Bewerbungen bringen".

Drei Strategien für Speditionen, sofort umsetzbar
Erstens: Einsatzdauer pro Leihfahrer tracken.

Ein einfaches Datum reicht. Starttag der Überlassung, Kalendererinnerung bei Monat 8 und Monat 17. Wer das nicht dokumentiert, verliert den Überblick, sobald mehrere Leihfahrer gleichzeitig laufen.

Zweitens: Kostensprung ab Monat 9 einplanen.

Equal Pay ist kein Risiko, wenn du es vorher einkalkulierst. Rechne die Vollkosten für die gesamte geplante Einsatzdauer, nicht nur für die ersten neun Monate.

Drittens: Übernahme-Entscheidung vor Monat 9 treffen.

Wenn ein Leihfahrer gut passt, lohnt sich die Festeinstellung oft schon vor dem Equal-Pay-Stichtag. Die Vermittlungsgebühr fällt so oder so an. Je früher du übernimmst, desto weniger zahlst du den erhöhten Zeitarbeits-Satz.

Was solltest du nicht tun?

Manche Speditionen wechseln kurz vor Ablauf der 18 Monate den Verleiher, um die Frist zurückzusetzen — umgangssprachlich das Drehtürmodell (nicht zu verwechseln mit Kettenverleih, dem Weiterverleih eines selbst entliehenen Mitarbeiters — das ist etwas anderes).

Das funktioniert schlicht nicht. § 1 Abs. 1b Satz 2 AÜG rechnet Vorzeiten anderer Verleiher beim selben Entleiher voll an. Das ist Gesetzestext, keine Auslegung — die Uhr setzt sich durch einen Verleiher-Wechsel allein nicht zurück.

Das Muster entsteht meist aus Zeitdruck, nicht aus böser Absicht. Es löst das eigentliche Problem trotzdem nicht: fehlendes Personal auf Dauer. Wer strukturell zu wenig Fahrer hat, braucht eine Recruiting-Strategie, keine Frist-Umgehung.


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Häufige Fragen
Zählt die Equal-Pay-Frist pro Fahrer oder pro Vertrag?

Pro Fahrer und pro Einsatz beim jeweiligen Entleiher. Wechselt derselbe Fahrer zu einem anderen Kunden, beginnt die Frist dort neu.

Was zählt konkret zur Equal-Pay-Vergütung?

Stundenlohn, Zuschläge, Prämien und geldwerte Vorteile, die vergleichbares Festpersonal erhält. Auch Sachleistungen wie Verpflegung zählen dazu, wenn sie regelmäßig gezahlt werden.

Gilt Equal Pay auch bei kurzen Unterbrechungen der Überlassung?

Eine Unterbrechung von mehr als drei Monaten setzt die Frist grundsätzlich zurück. Kürzere Pausen zählen meist als durchgehende Überlassung. Im Einzelfall lohnt sich rechtlicher Rat.

Was passiert, wenn ich die Überlassungshöchstdauer überschreite?

Der Leiharbeitnehmer gilt kraft Gesetz als bei dir fest angestellt, inklusive Kündigungsschutz — es sei denn, er gibt innerhalb eines Monats eine schriftliche Festhaltenserklärung ab und bleibt damit beim Verleiher. Zusätzlich drohen in jedem Fall Bußgelder bis 30.000 Euro für Verleiher und Entleiher.

Muss ich als Entleiher auf die Equal-Pay-Frist achten?

Equal Pay ist in erster Linie Sache des Verleihers — § 8 AÜG richtet sich an ihn als Arbeitgeber, auch das Bußgeld bis 500.000 Euro trifft ihn. Als Entleiher solltest du trotzdem im eigenen Interesse mitverfolgen, ob die Frist eingehalten wird, weil unklare Angaben zur Vergütung auf deiner Seite das Risiko erhöhen können.

Wer haftet, wenn die Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten überschritten wird?

Hier trifft es dich als Entleiher direkt: Bei Überschreiten drohen Bußgelder bis 30.000 Euro für Verleiher und Entleiher, und der Leiharbeitnehmer gilt automatisch als bei dir fest angestellt — es sei denn, er gibt eine Festhaltenserklärung ab.

GESCHRIEBEN VON

Calvin Krieger

COO

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Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Für individuelle Fälle empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Arbeitsrecht.

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